Nachdem alle Beteiligten genügend Unterschriften gesammelt hatten, wurden diese bei der bayerischen Staatsregierung eingereicht. Normalerweise erwartet man die Festlegung eines Eintragungszeitraums für das Volksbegehren.
Die Staatsregierung hat bis zum letztmöglichen Tag gewartet und dann, anstatt den Zeitraum bekannt zu geben, den Antrag an das Verwaltungsgericht zur genauen Prüfung weiter gereicht.
Vermutungen von Seiten des Organisatoren des Radbegehrens sprechen davon, dass die Regierung damit Zeit für ein eigenes Radwegegesetz gewinnen will.
Wir sind davon überzeugt, dass der Entwurf des Radbegehrens vor Gericht Bestand haben wird und dann ein Eintragungszeitraum für das Volksbegehren festgesetzt wird.
Allerdings: Wir befinden uns natürlich in einem Wahljahr, wer weiß, welche Umwege noch gefunden werden.
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